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Der Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums zur Abgeltungsteuer hat einen Streit um die steuerliche Behandlung von Stückzinsen ausgelöst. Stückzinsen entstehen, wenn der Verkäufer eines festverzinslichen Wertpapiers vom Käufer neben dem Kurswert auch seinen Anteil am Kupon ausgezahlt bekommt. Bis 2008 galten die Stückzinsen als Zinserträge, seit Einführung der Abgeltungsteuer jedoch als Teil des Veräußerungsgewinns. Veräußerungsgewinne wiederum unterliegen aber erst seit Einführung der Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltefrist generell der Steuerpflicht.
Daher wären die Stückzinsen der vor dem 1. Januar 2009 angeschafften Papiere steuerfrei, sofern die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Das Bundesfinanzministerium will mit seinem Schreiben nun aber entgegen der gesetzlichen Übergangsregelung auch diese Stückzinsen dem steuerpflichtigen Ertrag zuordnen. Dagegen wehrt sich der Deutsche Steuerberaterverband, denn auch wenn hier eine Besteuerungslücke entstanden ist, so kann sie doch nicht mit einem einfachen Verwaltungsschreiben geschlossen werden.