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Die pauschale Besteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds (sog. "schwarze" Fonds) hält der Bundesfinanzhof für derart europarechtswidrig, dass er noch nicht einmal eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof für notwendig erachtet. In allen noch offenen Fällen können die Kapitalanleger daher für Zeiträume bis einschließlich 2003 eine Erstattung der zuviel bezahlten Steuern erhalten.