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Das Bundesfinanzministerium fährt im Kampf gegen Steueroasen stärkere Geschütze auf. Im Ministerium bastelt man nämlich momentan an einem Gesetz, mit dem man Staaten, die keine Amtshilfe in Steuersachen nach den OECD-Standards gewähren wollen, das Leben etwas schwerer machen kann. Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung), wie es offiziell heißt, ermöglicht es der Finanzverwaltung, den Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug einzuschränken oder von der Erfüllung deutlich erweiterter Nachweispflichten abhängig zu machen.
Betroffen davon sind Geschäftsbeziehungen in die Staaten, die sich nicht an die OECD-Standards halten wollen. Außerdem erhält die Finanzverwaltung erweiterte Prüfungsrechte und neue Möglichkeiten zur Aufklärung steuerlicher Sachverhalte durch erweiterte Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten in Bezug auf Kapitalanlagen im Ausland. Mitte Februar soll der Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen werden. Mehr Details über das Gesetz erfahren Sie in einer der nächsten Ausgaben.