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Wegen der Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 hat das Bundesfinanzministerium neue Muster für Freistellungsaufträge veröffentlicht. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten und/oder Depots desselben Kreditinstituts ist darin nicht mehr möglich. Bereits erteilte Freistellungsaufträge behalten ihre Gültigkeit. Eine vom Kunden beauftragte beschränkte Anwendung auf einzelne Konten darf das Kreditinstitut aber ab dem Jahr 2009 nicht mehr berücksichtigen.