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Beginnend mit 2004 sind Kreditinstitute und Finanzdienstleister verpflichtet, jedem Kunden eine zusammenfassende Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen. Diese Bescheinigung ist zugleich eine Steuerbescheinigung für die Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer. Der Bundesfinanzminister will mit dieser Änderung, die mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt wurde, zweifellos eine bessere Erfassung dieser Erträge bei der Besteuerung sicherstellen.