Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Erbschaftsteuer auf Termfix-Lebensversicherungen

Die Erbschaftsteuer auf eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin ist mit dem Tod des Erblassers fällig und nicht erst bei der Auszahlung des Versicherungsvertrags.

Termifx-Versicherungen sind eine Unterart der Kapitallebensversicherung mit einem beim Vertragsabschluss festgelegten Auszahlungstermin. Wenn die versicherte Person (Versicherungsnehmer und Erblasser) vor diesem Fälligkeitstermin stirbt, wird die Versicherung bis zur Fälligkeit beitragsfrei. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Erbschaftsteuer bei solchen Versicherungen bereits beim Tod des Erblassers entsteht und nicht erst mit dem späteren Fälligkeitstermin. Das Versicherungsunternehmen muss daher das Finanzamt zum Todestag des Erblassers über die Versicherung informieren.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-22 wid-51 drtm-bns 2024-11-22