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Beim Bundesverfassungsgericht sind jetzt gleich mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Erbschaftsteuerreform anhängig. Das Interessante an den drei vom Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek initiierten Verfassungsbeschwerden ist, dass sie sich nicht auf Verstöße gegen das Gleichheitsgebot stützen, wie das sonst bei Verfassungsbeschwerden gegen Steuergesetze meist der Fall ist. Vielmehr bezweifelt der Verfassungsrechtler die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes in dieser Frage.
Dieser Ansatz macht es einem natürlich sehr schwer, die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden einzuschätzen. Mit einer Klage, die eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen betrifft, muss sich unterdessen der Bundesfinanzhof auseinandersetzen. Der Deutsche Steuerberaterverband empfiehlt daher, gegen jeden Erbschaftsteuerbescheid Einspruch mit Hinweis auf das Verfahren einzulegen, wodurch das Einspruchsverfahren dann ruht, bis das Gericht entschieden hat.