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Werden Sie vom verstorbenen Vermieter mit dem Vermächtnis bedacht, für 10 weitere Jahre zur gleichen, günstigen Miete wohnen zu dürfen, ist der Vorteil daraus erbschaftsteuerpflichtig. Das Fi-nanzgericht München hat eine Bereicherung gesehen, weil der Mieter zum einen unabhängig von zivilrechtlichen Streitigkeiten ein Recht auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses hat, zum anderen dem Mietverhältnis ein wesentlich niedrigerer Wert als der ortsübliche Mietzins zugrunde liegt. Ob eine Mieterhöhung in den festgelegten 10 Jahren tatsächlich hätte durchgesetzt werden können, spielt keine Rolle.