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Mit der Beendigung des gesetzlichen Güterstandes entsteht eine Ausgleichsforderung in Höhe der Hälfte des Zugewinns, den ein Ehegatte während der Ehe erzielt hat. Wurde bei Beginn der Ehe kein Inventar errichtet, so wird vermutet, dass der Zugewinn während der Ehe erzielt wurde. Die Ehegatten können während der Ehe den gesetzlichen Güterstand beenden und zum Beispiel eine Gütertrennung vereinbaren. Eine solche Vereinbarung muss notariell beurkundet werden. Mit Abschluss der Vereinbarung entsteht eine Ausgleichsforderung, die nicht der Schenkungsteuer unterliegt. Nach vollzogener güterrechtlicher Abwicklung können die Ehegatten wieder zum gesetzlichen Güterstand zurückkehren mit der Folge, dass ein neuer Ausgleichsanspruch entsteht. Durch solche Vereinbarungen ist Vorsorge für den Fall des Todes möglich. Die Erbschaftsteuerersparnis kann erheblich sein.