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Die Absicherung des überlebenden Ehegatten durch die Einsetzung zum Alleinerben bei gleichzeitiger Enterbung der Kinder im sog. Berliner Testament hat ihren Preis. Es fällt nicht nur zweimal Erbschaftsteuer binnen kurzer Zeit an, auch kann es schwierig sein, die Pflichtteilsansprüche der Kinder abzufinden.
Ein schlechter Weg ist es, die Kinder mit einer Beteiligung am Unternehmen zum Ausgleich der Pflichtteilsansprüche zu beteiligen. Der Bundesfinanzhof hat für diesen Fall entschieden, dass ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, das zu einem laufenden Gewinn führt. Diese Steuerlast hätte durch eine erfolgsneutrale Erbauseinandersetzung im Wege der Realteilung vermieden werden können. In diesem Fall wäre es besser gewesen, es bei der gesetzlichen Erbfolge zu belassen.