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Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen. Dies ist nur dann möglich, wenn er durch die Verluste wirtschaftlich belastet wäre. Eine wirtschaftliche Belastung ergibt sich jedoch nicht bereits daraus, dass ihm der Verlustabzug versagt wird.