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Keine Anzeigepflicht für Unterstützungskassen und Pensionsfonds

Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind nicht dazu verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Anzeige zu machen, bevor sie Renten an die Hinterbliebenen des Erblassers auszahlen.

Überbetriebliche Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind gegenüber dem Finanzamt nicht anzeigepflichtig, bevor sie Renten an Hinterbliebene des Erblassers auszahlen. Solche Unternehmen gehören gerade nicht zu den Versicherungsunternehmen, weil sie kein Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis ausüben. Darüber hinaus unterliegen sie nicht der Aufsicht durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen. Daher besteht auch keine Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige an das zuständige Finanzamt.

 
[mmk]
 
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