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Am 15. April hat der Bundesrat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt, das damit schon bald in Kraft treten kann. Das Gesetz enthält in erster Linie Verschärfungen bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige: Strafbefreiung gibt es nur noch bei vollständiger Offenbarung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten. Außerdem ist ab einem Betrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag von 5 % fällig. Mehr zu diesem Gesetz lesen Sie in der nächsten Ausgabe.