Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Die diversen Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wurden zum Jahresbeginn angehoben.

Auch 2011 werden die Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wieder angehoben. So steigt der Höchstbetrag 2011 für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind auf 1.612 Euro (+ 9 Euro). Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen betragen 2011 für Verheiratete 1.279 Euro (+ 8 Euro) und für Ledige 640 Euro (+ 4 Euro). Für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten erhöhen sich die Pauschbeträge nun um 282 Euro statt 280 Euro.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-22 wid-51 drtm-bns 2024-11-22