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Immer wieder gibt es Diskussionen um die steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht zum Bedauern vieler Steuerzahler im Sommer letzten Jahres mehrere Verfassungsbeschwerden dazu nicht zur Entscheidung angenommen. Das Argument der Verfassungsrichter war vereinfacht gesagt, dass die Abgeordnetenpauschale nicht mit dem Werbungskostenpauschbetrag vergleichbar sei. Zumindest einer der Beschwerdeführer, Richter am Finanzgericht und damit leidlich mit dem deutschen Steuerrecht vertraut, will sich mit diesem Argument so noch nicht abfinden und hat nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. Die Diskussion um die Abgeordnetenpauschale wird uns also auch in diesem Jahr weiter erhalten bleiben.