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Baden-Württembergs Finanzverwaltung will den Geschädigten des verheerenden Unwetters vom 2. Juni 2008 helfen: Die Finanzämter sind angewiesen, alle steuerrechtlichen Möglichkeiten zugunsten der Betroffenen voll auszuschöpfen. Die Hilfe umfasst insbesondere Maßnahmen wie Steuerstundung ohne Stundungszinsen, Herabsetzung der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch der vorübergehende Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Säumniszuschläge. Bei Gewerbetreibenden und Selbständigen kommen Sonderabschreibungen für die Ersatzbeschaffung vernichteter oder verlorengegangener Anlagegüter in Betracht. Auch bei Mietwohngrundstücken sind unter bestimmten Voraussetzungen Sonderabschreibungen möglich. Ein Beispiel, das Schule machen sollte!