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Neben den zahlreichen anderen Punkten sollten Sie auch noch diese Änderungen zum Jahreswechsel beachten:
Versicherungssteuer: Korrespondierend zur Erhöhung der Umsatzsteuer steigt auch die Versicherungsteuer um 3 % auf 19 %. Die niedrigeren Sondersteuersätze betragen dann für die Feuerversicherung 14 %, für eine Gebäudeversicherung mit anteiliger Feuerversicherung 17,75 % und für eine Hausratversicherung mit anteiliger Feuerversicherung 18 %.
Arbeitslosenversicherung: Als Teilausgleich für die höhere Umsatzsteuer sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 2,3 % auf 4,2 %.
Buchführungspflicht: Die steuerliche Buchführungspflichtgrenze wird von 350.000 auf 500.000 Euro angehoben.