Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Europaweite Kontenabfragen in Strafsachen

Trotz Bankgeheimnis kann die Steuerverwaltung im Rahmen eines Strafverfahrens nun auch EU-weit Kontenabfragen durchführen.

Neben dem bereits bekannten nationalen Kontenabrufverfahren gibt es nun ein vergleichbares Verfahren auch international. Durch das am 2. Februar 2006 in Kraft getretene "Gesetz zur Umsetzung des Protokolls vom 16.10.2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ist es für die nationalen Strafverfolgungsbehörden nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens möglich, in anderen EU-Mitgliedstaaten befindliche Bankkonten inklusive Kontobewegungen und Empfängerkonten zu erfragen.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-24 wid-51 drtm-bns 2024-11-24