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Es ist gängige Praxis, dass die Finanzämter und auch Gerichte einem Antrag auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung nur dann stattgeben wollen, wenn Sie eine Sicherheit leisten. Dafür besteht jedoch nur dann eine Notwendigkeit, wenn Sie sich nachweislich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden und die Gefahr besteht, dass Sie bei einem negativen Ausgang der Auseinandersetzung die Steuerforderung nicht begleichen können. Besteht aber keine Gefahr für die Durchsetzbarkeit der Steuerforderung, können Sie sich gegen die Forderung nach einer Sicherheit wehren. Es ist im Übrigen völlig egal, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie letztendlich die Steuer zahlen müssen.