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Vor dem Gesetz sind alle gleich. Doch das stimmt nicht immer. Es ist offensichtlich, dass in einzelnen Bundesländern viele Finanzgerichtsprozesse geführt werden und in anderen Ländern nur wenige. Zu den Ländern mit wenigen Finanzgerichtsverfahren gehören die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Sachsen. Die Zahl der Verfahren je 100.000 Einwohnern liegt bei 40. Anders sieht es in den Ländern Berlin, Niedersachsen und Hamburg aus. Die Zahl der Verfahren in diesen Ländern betrug das Dreifache je 100.000 Einwohner.
Die Zahl der Einspruchsverfahren (1,7 Millionen jährlich) ist nicht allein auf das Verhalten der Finanzämter zurückzuführen. Häufig fehlen wichtige Anlagen zu der Steuererklärung. Auch Nachfragen reagieren die Bürger oft nicht. Diese Verfahren führen aber in der Regel nicht zu einem Finanzgerichtsprozess. Solche entstehen meist aus einer schlampigen Arbeit der Finanzbeamten. Zu deren Aufgaben gehört es, die Steuerpflichtigen auf mögliche Fehler in der Steuererklärung hinzuweisen, damit die notwendigen Ergänzungen vorgebracht werden können.