Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Adressierung von Zwangsgeldandrohungen

Zwangsgeldandrohungen können auch Ihrem Bevollmächtigten zugestellt werden.

Das Finanzamt muss eine Zwangsgeldandrohung nicht unbedingt an Sie direkt zustellen - auch wenn sich die Zwangsgeldandrohung gegen Sie richtet. Es ist auch möglich, dass die Zustellung an Ihren Bevollmächtigten erfolgt. Durch eine Übersendung an Ihren Bevollmächtigten wird die Zwangsgeldandrohung wirksam bekannt gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Bevollmächtigte zur Entgegennahme rechtsverbindlicher Erklärungen bevollmächtigt ist.

Je nach Art der Vollmacht und den jeweiligen sonstigen Umständen kann das Finanzamt nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens sogar verpflichtet sein, die Zwangsgeldandrohung dem Bevollmächtigten zuzustellen.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-21 wid-51 drtm-bns 2024-11-21