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Im Steuerprozess können Berufsrichter, ehrenamtliche Richter und Sachverständige von Ihnen abgelehnt werden, wenn ein entsprechender Grund vorliegt. Ablehnungsgründe können darin bestehen
... dass die Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (Ausschließung).
... dass die Besorgnis der Befangenheit besteht. Das ist der Fall, wenn ein Grund vorliegt, der das Vertrauen in die Unparteilichkeit des Richters in Frage stellt. Beispielsweise kann der Richter in Freundschaft, Feindschaft oder einer sonstigen Beziehung mit einer beteiligten Person verbunden sein.
... dass der Verdacht auf Ausnutzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen besteht.
Die Ablehnung müssen Sie schließlich durch ein formelles Gesuch geltend machen.