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Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat die leichtere von zwei Hürden jetzt genommen. Die Zustimmung des Bundesrates steht aber noch aus.
Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die auf die volle Abziehbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzielt.
Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.
Uni und Ausbildungsstätte gelten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte, womit die Fahrtkosten nicht mehr nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind.
Weil ein Superstar für seinen Gewinn ordentlich schuften muss, sieht der Bundesfinanzhof darin ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, für das entsprechend Steuern fällig werden.
Ein einzelner Vermietungsversuch genügt nicht, um neben dem geplanten Verkauf ein Vermietungsabsicht nachzuweisen.
Wegen der anhängigen Verfassungsbeschwerde ergehen Einheitswertfeststellungen und Bescheide über die Grundsteuermessbeträge nur noch vorläufig.
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung trifft jetzt auch Steuerzahler, die gar nicht ahnen, dass sie von dieser Pflicht betroffen sind.
Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat die leichtere von zwei Hürden jetzt genommen. Die Zustimmung des Bundesrates steht aber noch aus.
 
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