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Ob ein gemischt genutzter Gegenstand dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zugeordnet werden soll, muss der Unternehmer zeitnah dokumentieren.
Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien.
Der Jagdschein hat zu viel mit einem privaten Hobby zu tun, um die Kosten für die Jägerprüfung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen.
Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden.
Mit mehreren Änderungen im Insolvenzrecht sollen bessere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren geschaffen werden.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten überhaupt verfassungsgemäß ist.
Der Bundesfinanzhof präzisiert seine Rechtsprechung zur Teilwertabschreibung auf Aktien und kippt die rigiden Anforderungen der Finanzverwaltung.
Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR ist wirksam und nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch nicht unverhältnismäßig.
Der Bundesfinanzhof hat es deutlich einfacher gemacht, die Entfernungspauschale auch für eine längere aber verkehrsgünstigere Strecke zum Arbeitsplatz anzusetzen.
Nach beinahe fünf Jahren legt das Bundesfinanzministerium endlich die lange erwarteten Anwendungsrichtlinien zum geänderten Umwandlungssteuergesetz vor.
 
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