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Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2000 endet am 31.05.2001.
Die Sparerfreibeträge sind zum 1.1.2000 von ehemals 6.000 DM für Ledige und 12.000 DM für Verheiratete auf 3.000 DM und 6.000 DM halbiert worden. Unverändert bleibt der Werbungskostenpauschbetrag von 100 DM für Ledige und 200 DM für Verheiratete.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1999 den alten Regelungen zur Familienförderung Verfassungswidrigkeit bescheinigt hat, treten die Neuregelungen am 1. Januar 2000 in Kraft.
Der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Halbteilungsgrundsatz wird jetzt vom Bundesfinanzhof wieder in Frage gestellt. Demnächst muss das Bundesverfassungsgericht erneut entscheiden.
Mit der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat über das Steuerbereinigungsgesetz 1999 ist jetzt auch die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen vom Tisch.
Überraschend lässt der Bundesfinanzhof prinzipiell den Abzug der Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten zu.
Die für einen Investitionsabzugsbetrag notwendige Dokumentation der Investitionsabsicht kann auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren nachgewiesen werden.
Vom Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof kommen einige interessante Urteile zur Stammeinlage von GmbHs und UGs.
Das Niedersächsische Finanzgericht interpretiert das Steuerrecht unternehmerfreundlich und macht den Zinsbeginn vom Zeitpunkt der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags abhängig.
Die Bundesagentur darf die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch ohne weitere Mahnung beenden, wenn die Beiträge mehr als drei Monate überfällig sind.
 
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