Die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2008 enthalten insbesondere Vereinfachungen im Reisekostenrecht.
Außer dem neuen Reisekostenrecht umfassen die Lohnsteuerrichtlinien 2008 noch eine Reihe weiterer Änderungen.
Gegenüber 2007 hat sich nur der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft in den neuen Bundesländern verändert.
Gibt eine Bank die Vermittlungsprovision für einen Versicherungsvertrag an ihre Mitarbeiter weiter, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung setzt lediglich voraus, dass im Unfallzeitpunkt eine nichtselbstständige Tätigkeit vorgelegen hat.
Die Bewertung vor allem hochpreisiger Sachbezüge führt immer wieder zu Streit mit der Finanzverwaltung. Diese verweigert momentan die Anwendung der aktuellen Rechtsprechung.
Kurz vor der Verabschiedung hat das Jahressteuergesetz 2008 noch eine ganze Reihe Änderungen erfahren.
Der Bundesrat hat die Lohnsteuerrichtlinien 2008 verabschiedet, die in erster Linie Änderungen beim Reisekostenrecht bringen.
Die Jahresentgeltgrenzen für 2008 der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung liegen jetzt vor.
Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung können Arbeitslohn sein.