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Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden.
Zum 1. Juli müssen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % des Bruttolohns für den Zahnersatz bezahlen. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9 % senken.
Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, Sozialbeiträge ab dem nächsten Jahr zeitgleich mit dem Lohn abzuführen.
Soll ein Arbeitsverhältnis bis zur Erreichung eines bestimmten Ziels befristet werden, muss der Zweck ausdrücklich im Arbeitsvertrag genannt sein.
Die Anrechnung der auf den Arbeitnehmer abgewälzten pauschalisierten Lohnsteuer auf die Einkommensteuer ist nicht möglich.
Wenn der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, kann man auch davon ausgehen, dass er die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wollte und somit auch veranlasst hat.
Weil das Bundesverfassungsgericht die Berücksichtigung der Kindererziehung in der Pflegeversicherung forderte, hat die Bundesregierung nun einen Beitragszuschlag für Kinderlose eingeführt.
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.
Für das Jahr 2005 gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen. Außerdem entfällt die Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung.
Betriebliche Direktversicherungen sind zukünftig noch stärker steuerlich begünstigt, aber auch zusätzlichen Anforderungen unterworfen.
 
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