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Die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung, nach der die Besteuerung der Privatnutzung nach der 1 %-Regelung auch als Grundlage für die Umsatzsteuer für die Nutzungsentnahme dienen kann, gilt nur ganz oder gar nicht.
Weil sich der Finanzminister von einer Reform mehr Ärger als Einnahmen erwartet, soll die geplante Mehrwertsteuerreform vorerst nicht weiter verfolgt werden.
Bei Landwirten mit Durchschnittssatzbesteuerung wird auf die Privatnutzung eines Pkws nach der 1 %-Regelung keine fiktive Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Auch Berufsgeheimnisträger müssen ihre Klienten in der Zusammenfassenden Meldung einzeln aufführen.
Für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung muss der Beleg im Original vorliegen, eine gescannte Version genügt nicht.
Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an die Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft verschärft.
Der Bundesrechnungshof stört sich am Wildwuchs der vielen Ausnahmeregelungen vom vollen Mehrwertsteuersatz.
In zwei aktuellen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen in Hotels, Kinos, Sporthallen und Stadien.
An der Vorschrift zur Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr verzweifelt sogar die Finanzverwaltung.
Zum 1. Juli 2010 treten mehrere Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft, darunter bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und den Zusammenfassenden Meldungen.
 
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