Das Bayerische Finanzministerium warnt vor dem neuesten Betrugsversuch im Namen der Finanzbehörden.
Von über 170 Klagen gegen die neue bundeseinheitliche Steuernummer hat das zuständige Finanzgericht in Köln nun drei Verfahren als Präzendenzfälle verhandelt.
Die Hürden für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige sind hoch. Die Finanzverwaltung verlangt eine vernünftige Aufbereitung des mit der Anzeige eingereichten Materials.
Weil sich zum 1. Juli die Einstufung von Trikes und Quads ändert, gelten auch neue Steuertarife für diese Fahrzeuge.
Die Abgabenordnung schreibt vor, dass nur für explizit geregelte Sachverhalte eine Verzinsung erfolgt.
An der Vorschrift zur Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr verzweifelt sogar die Finanzverwaltung.
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Unterdessen hat die Finanzverwaltung weitere Steuerdaten angekauft.
Die jüngste Steuerschätzung bedeutet das vorläufige Ende für die Pläne einer großen Steuerreform.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Auch wenn die Gewerbeuntersagung gelegentlich auch wegen Steuerschulden möglich ist, kommt sie während des Insolvenzverfahrens nicht in Frage.