Die Corona-Hilfen wurden erneut nachjustiert und erweitert. Neben der neuen November-/Dezemberhilfe wird die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet.
Die Sachbezugswerte werden für 2021 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.
Zum Jahreswechsel steigen die Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung um durchschnittlich rund 3 %.
Kurz vor dem Jahresende wurde das umfangreichste Steueränderungsgesetz des Jahres verabschiedet.
Zahlt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verursachte Verwarnungsgelder, die aber gegen den Arbeitgeber als Fahrzeughalter festgesetzt wurden, liegt kein Arbeitslohn vor.
Mit dem Ablauf der Übergangsfrist ändert sich zum Jahreswechsel auch der umsatzsteuerliche Status des Vereinigten Königreichs, was Folgen für den Dienstleistungs- und Warenverkehr hat.
Der Vorsteuerabzugszeitpunkt von Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem umsatzsteuerlichen Lieferzeitpunkt und nicht nach vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.
Das Bundesfinanzministerium hat weitere Klarstellungen und Detailregelungen zur Absenkung der Umsatzsteuer verkündet.
Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe sind jetzt bis Ende Januar 2021 möglich.
Im Wirtschaftsverkehr mit dem Vereinigten Königreich werden sich zum Jahreswechsel einige Änderungen ergeben.